Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Psychologische Beratung und Psychotherapie:
Gesprächstermine können per Kontaktformular, Terminformular, per eMail oder telefonisch gebucht werden. Es bedarf einer Terminbestätigung durch Dipl.-Psych. Alexander Kikiela.
Beratung ersetzt keine Therapie, der Klient trägt in der Beratung die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen. Eine normale psychische Belastbarkeit wird bei Beratungsgesprächen vorausgesetzt. 
 
Terminabsage:
Eine Absage von vereinbarten Gesprächen (Beratung oder Therapie) bis 48 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin, ist kostenfrei, danach ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% der ursprünglichen Tarifleistung fällig, außer der Klient/Patient ist aufgrund höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit daran gehindert worden, den Gesprächstermin wahrzunehmen.


Seminare, Vorträge, Gruppenveranstaltungen:
Anmeldungen für Seminare müssen schriftlich (per Post oder Fax) oder mit dem Kontaktformular erfolgen.
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ist abhängig von der Dauer des jeweiligen Seminares und geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu.

Nach Eingang Ihrer Anzahlung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und die Rechnung

Stornierung:
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Seminarbeginn wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten, bei einem Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn 50 % der Seminargebühr, bei einem späteren Rücktritt 100 % der Seminargebühr.
Absage des Seminars:
Wir behalten uns vor, wenn die Mindestteilnehmerzahl eines Seminars nicht erreicht wurde, dieses komplett abzusagen oder zu verschieben. Sollten wir gezwungen sein, das Seminar abzusagen, erhalten Sie die bezahlte Anmelde- bzw. Kursgebühr zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Teilnahmevoraussetzungen:
Die Seminare ersetzen keine Therapie. Eine normale psychische Belastbarkeit wird vorausgesetzt.

Haftung:
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter wegen des Ersatzes von Vermögensschäden sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt.
Der Veranstalter haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht („Kardinalspflicht“) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Gewährleistung wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleiben von dieser Regelung unberührt.
Mit der Anmeldung und Bezahlung der Anzahlung erkennen Sie diese Geschäftbedingungen an. Nebenabreden sind nur gültig, wenn Sie schriftlich getroffen wurden.